Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Gepflegtes Haus mit 2 Ferienwohnungen in Zell an der Mosel

Referenz 5019
Ort: Zell (Mosel)
Preisvorstellung: € 215.000

Frei wohnen mit großartigen Ausblicken in Neumagen-Dhron

Referenz 7514
Ort: Neumagen-Drohn
Preisvorstellung: € 399.000
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