Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Gepflegtes Haus mit 2 Ferienwohnungen in Zell an der Mosel

Referenz 5019
Ort: Zell (Mosel)
Preisvorstellung: € 229.000

Einfamilienhaus in schöner parkähnlicher Umgebung

Referenz 5943
Ort: Zell-Tellig
Preisvorstellung: € 329.000

Charakteristisches Haus mit schönen alten Elementen in Ediger-Eller

Referenz 4937
Ort: Ediger Eller
Preisvorstellung: € 239.000
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