Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Wohn- und Gastronomieobjekt nahe der Mosel

Referenz 7537
Ort: Ellenz-Poltersdorf
Preisvorstellung: € 299.000

Exklusiver Neubau in Naurath – Wohnen in der Eifel

Referenz 7206
Ort: Naurath
Preisvorstellung: € 0

Gepflegtes Haus mit 2 Ferienwohnungen in Zell an der Mosel

Referenz 5019
Ort: Zell (Mosel)
Preisvorstellung: € 215.000
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