Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Schön renoviertes Haus mit Balkon, Innenhof und Carport

Referenz 6409
Ort: Briedel
Preisvorstellung: € 219.000

Doppelhaushälfte mit Garten und Garage in Traben-Trarbach (Kautenbach)

Referenz 6382
Ort: Traben Trarbach
Preisvorstellung: € 89.000

Charakteristisches Haus mit schönen alten Elementen in Ediger-Eller

Referenz 4937
Ort: Ediger-Eller
Preisvorstellung: € 239.000
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