Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Schönes altes Pfarrhaus in Senheim an der Mosel

Referenz 5876
Ort: Senheim
Preisvorstellung: € 399.000

Anlageimmobilie mit 6 bis 10 Wohnungen nach Umbau in Zell-Merl

Referenz 6067
Ort: Zell (Mosel)
Preisvorstellung: € 449.000
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