Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Wunderschönes historisches B&B in Senheim an der Mosel

Referenz 5602
Ort: Senheim
Preisvorstellung: € 649.000

Freistehendes Haus in sonniger Lage mit viel Privatsphäre in Lütz

Referenz 5686
Ort: Lütz
Preisvorstellung: € 329.000
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