Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Ihr eigenes Chateau über der Mosel

Referenz 6615
Ort: Klotten
Preisvorstellung: € 0

Erfolgreich vermietetes Ferienhaus in Ediger-Eller mit attraktiver Rendite an der Mosel

Referenz 7246
Ort: Ediger-Eller
Preisvorstellung: € 269.000

Exklusiver Neubau in Naurath – Wohnen in der Eifel

Referenz 7206
Ort: Naurath
Preisvorstellung: € 0
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