Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Solides freistehendes Haus mit Doppelgarage und Garten in Zell (Mosel)

Referenz 5417
Ort: Zell (Mosel)
Preisvorstellung: € 249.000

Gepflegtes Haus für 1 oder 2 Familien mit großem Garten und Garage

Referenz 4852
Ort: Altstrimmig
Preisvorstellung: € 199.000

Einzigartige Villa mit Schwimmbad und Gästewohnung

Referenz 5443
Ort: Niederhosenbach
Preisvorstellung: € 1
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