Kaufprozess- Kaufvertrag

Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.

Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.

Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.

   Eine Auswahl aus unserem Sortiment:

Rustikales, solides Haus mit Moselblick in Bruttig-Fankel

Referenz 6678
Ort: Bruttig-Fankel
Preisvorstellung: € 279.000

Ihr eigenes Chateau über der Mosel

Referenz 6615
Ort: Klotten
Preisvorstellung: € 0
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