Kaufprozess- Kaufvertrag
Übertragung von Immobilien in Deutschland kann nur durch notarielle Beurkundung erfolgen.
Der Vertrag selbst muss daher definiert notariell beglaubigt werden. Eine mündliche Vereinbarung mit den Verkäufer ist nicht rechtlich bindend.
Hollander-Makler begleitet Sie gerne zum Notar und unterstützt bei der Datenerfassung und Erstellung des Kaufvertragentwurfs durch den Notar.