Das Notariat
In einer notariellen Kaufurkunde werden u.a. folgende Punkte festgehalten:
-persönliche Information zum Käufer
-persönliche Daten des Verkäufers
-Grundbuchamt Details
-Kaufpreis und Zahlungsart
-Dienstbarkeiten, Rechte Dritter etc.
-Hypotheken
-Fälligkeitsvoraussetzungen
Der Notar / die Notarin verliest die Urkunde, erörtert mit den Parteien eventuelle Unklarheiten und bespricht noch einmal den Ablauf. Danach wird der Kaufvertrag unterzeichnet.
Der Notar / die Notarin sorgt für die weitere Abwicklung; holt die erforderlichen Bescheinigungen, Löschungen, etc. ein und beantragt die vorläufige Eintragung ins Grundbuch.
Sie bekommen dann vom Notar eine Fälligkeitsmitteilung, in der Sie darüber informiert werden, an wen und wann der Kaufpreis bezahlt werden muss.
Ist dies geschehen, steht einer Schlüsselübergabe nichts mehr im Wege und alle Rechte und Pflichten in Verbindung mit der Immobilie gehen auf den Käufer über.
Unser Büro arbeitet eng mit dem Notariat Dr. Rochus Scholl hier in Zell zusammen. http://www.scholl.notare-net.de/